29.09.2020 Zivilrecht

OGH: § 3 HeimAufG – zur Frage der Qualifikation von auf Freiheitsbeschränkungen ausgerichtete, aber wirkungslose medikamentöse Maßnahmen

Für das Vorliegen einer medikamentösen Freiheitsbeschränkung durch eine Einmalmedikation muss die intendierte Bewegungseinschränkung auch in einem feststellbaren Ausmaß eintreten


Schlagworte: Heimaufenthalt, Freiheitsbeschränkung, wirkungslose medikamentöse Maßnahmen
Gesetze:

 

§ 3 HeimAufG

 

GZ 7 Ob 59/20g, 08.07.2020

 

OGH: Auch iZm einem Medikament, das sedierend wirken soll, liegt eine Freiheitsbeschränkung, nur dann vor, wenn beim betroffenen Bewohner ein Ausmaß an Beruhigung eintritt, das ihm eine Ortsveränderung unmöglich macht bzw erschwert, sei es, dass er körperlich nicht mehr oder nur mehr eingeschränkt zur Fortbewegung in der Lage ist, sei es weil sein Impuls zur Fortbewegung verringert ist.