20.07.2020 Verfahrensrecht

VwGH: Bekämpfung eines Sachverständigengutachtens

Bei Bedenken gegen ein (ärztliches) Gutachten liegt es an der Partei, diesem - auf gleichem fachlichen Niveau - entgegenzutreten, es sei denn, das Gutachten ist mit Widersprüchen bzw Ungereimtheiten behaftet oder unvollständig


Schlagworte: Sachverständige
Gesetze:

 

§ 52 AVG

 

GZ Ra 2019/11/0071, 20.05.2020

 

VwGH: Bei Bedenken gegen ein (ärztliches) Gutachten liegt es an der Partei, diesem - auf gleichem fachlichen Niveau - entgegenzutreten, es sei denn, das Gutachten ist mit Widersprüchen bzw Ungereimtheiten behaftet oder unvollständig.