20.07.2020 Verfahrensrecht
VwGH: Bekämpfung eines Sachverständigengutachtens
Bei Bedenken gegen ein (ärztliches) Gutachten liegt es an der Partei, diesem - auf gleichem fachlichen Niveau - entgegenzutreten, es sei denn, das Gutachten ist mit Widersprüchen bzw Ungereimtheiten behaftet oder unvollständig
Schlagworte: Sachverständige
Gesetze:
§ 52 AVG
GZ Ra 2019/11/0071, 20.05.2020
VwGH: Bei Bedenken gegen ein (ärztliches) Gutachten liegt es an der Partei, diesem - auf gleichem fachlichen Niveau - entgegenzutreten, es sei denn, das Gutachten ist mit Widersprüchen bzw Ungereimtheiten behaftet oder unvollständig.