VwGH: Abweisung durch VwG
Geht aus dem Inhalt des Erkenntnisses zweifelsfrei hervor, dass das VwG die Zulässigkeit einer meritorischen Entscheidung verneint hat, so liegt in der an Stelle einer Zurückweisung des Antrages erfolgten Abweisung lediglich ein Vergreifen im Ausdruck mit dem Ergebnis, dass mit dem Erkenntnis keine meritorische Entscheidung in Form einer Abweisung des Antrages vorgenommen wurde
§ 28 VwGVG
GZ Ra 2020/08/0047, 27.04.2020
VwGH: Geht aus dem Inhalt des Erkenntnisses zweifelsfrei hervor, dass das VwG die Zulässigkeit einer meritorischen Entscheidung verneint hat, so liegt in der an Stelle einer Zurückweisung des Antrages erfolgten Abweisung lediglich ein Vergreifen im Ausdruck mit dem Ergebnis, dass mit dem Erkenntnis keine meritorische Entscheidung in Form einer Abweisung des Antrages vorgenommen wurde.