29.06.2020 Verfahrensrecht

VwGH: Abweisung durch VwG

Geht aus dem Inhalt des Erkenntnisses zweifelsfrei hervor, dass das VwG die Zulässigkeit einer meritorischen Entscheidung verneint hat, so liegt in der an Stelle einer Zurückweisung des Antrages erfolgten Abweisung lediglich ein Vergreifen im Ausdruck mit dem Ergebnis, dass mit dem Erkenntnis keine meritorische Entscheidung in Form einer Abweisung des Antrages vorgenommen wurde


Schlagworte: Verwaltungsgericht, Zurückweisung / Abweisung eines Antrages, Zulässigkeit einer meritorischen Entscheidung
Gesetze:

 

§ 28 VwGVG

 

GZ Ra 2020/08/0047, 27.04.2020

 

VwGH: Geht aus dem Inhalt des Erkenntnisses zweifelsfrei hervor, dass das VwG die Zulässigkeit einer meritorischen Entscheidung verneint hat, so liegt in der an Stelle einer Zurückweisung des Antrages erfolgten Abweisung lediglich ein Vergreifen im Ausdruck mit dem Ergebnis, dass mit dem Erkenntnis keine meritorische Entscheidung in Form einer Abweisung des Antrages vorgenommen wurde.