OGH: Diskriminierung aufgrund Weltanschauung bzw sonstiger Anschauung
Die behauptete Diskriminierung der Revisionswerberin aufgrund ihrer „Weltanschauung“ bzw „sonstigen Anschauung“ iSd § 13 Abs 1 B-GlBG, des Art 1 der Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27. 11. 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf bzw des Art 21 GRC liegt schon deshalb nicht vor, weil ihre ablehnende Haltung gegenüber dem Diensteinteilungssystem auch bei einem weiten Begriffsverständnis weder dem einen noch dem anderen Ausdruck unterstellt werden kann
§ 13 B-GlBG, Art 21 GRC
GZ 1 Ob 39/20x, 16.04.2020
OGH: Die behauptete Diskriminierung der Revisionswerberin aufgrund ihrer „Weltanschauung“ bzw „sonstigen Anschauung“ iSd § 13 Abs 1 B-GlBG, des Art 1 der Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27. 11. 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf bzw des Art 21 GRC liegt schon deshalb nicht vor, weil ihre ablehnende Haltung gegenüber dem Diensteinteilungssystem auch bei einem weiten Begriffsverständnis weder dem einen noch dem anderen Ausdruck unterstellt werden kann.