07.01.2020 Strafrecht

OGH: § 6 MedienG – üble Nachrede, Beschimpfung, Verspottung und Verleumdung

Nach der speziellen Publizitätsregelung des MedienG wird die (hier nach § 6 Abs 1 MedienG) anspruchsbegründende Publizität von Mitteilungen oder Darbietungen (§ 1 Abs 1 Z 1 MedienG) bereits mit deren – auch durch Setzung eines Links zu einer weiteren Website verwirklichten – Abrufbarkeit auf einer Website hergestellt


Schlagworte: Medienrecht, üble Nachrede, Beschimpfung, Verspottung und Verleumdung, Setzung eines Links zu weiterer Website, Abrufbarkeit
Gesetze:

 

§ 6 MedienG, § 1 MedienG

 

GZ 15 Os 66/19y,11.09.2019

 

OGH: Nach der speziellen Publizitätsregelung des MedienG wird die (hier nach § 6 Abs 1 MedienG) anspruchsbegründende Publizität von Mitteilungen oder Darbietungen (§ 1 Abs 1 Z 1 MedienG) bereits mit deren – auch durch Setzung eines Links zu einer weiteren Website verwirklichten – Abrufbarkeit auf einer Website hergestellt. Auf den vom Berufungsgericht hervorgekehrten Umstand, dass der inkriminierte Inhalt nur auf der Ursprungswebsite „online ist“, kommt es im Bereich des § 6 MedienG nicht an.