05.11.2019 Arbeits- und Sozialrecht

OGH: Zur Frage, ob bei Ermittlung des Gesamtbetrags der maßgeblichen Einkünfte gem § 8 Abs 1 Z 2 KBGG idF BGBl I 2009/116 die im Jahr des Kinderbetreuungsgeldbezugs vorgeschriebenen Sozialversicherungsbeiträge auch dann zu berücksichtigen sind, wenn keine Einkünfte aus Betätigungen, die Grundlage für Pflichtversicherung in der gesetzlichen Sozialversicherung darstellen, bezogen wurden

Wenn der selbständig erwerbstätige Elternteil im (nicht ganzjährigen) Anspruchszeitraum Einkünfte (ohne Abzug der Sozialversicherungsbeiträge) erzielt, die umgerechnet auf das Kalenderjahr die Geringfügigkeitsgrenze nicht übersteigen, sind die im betreffenden Kalenderjahr insgesamt vorgeschriebenen Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nicht den Einkünften hinzuzuschlagen


Schlagworte: Kinderbetreuungsgeld, selbständige Arbeit, Geringfügigkeitsgrenze, maßgebliche Einkünfte,
Gesetze:

 

§ 8 KBGG aF, § 24 KBGG

 

GZ 10 ObS 11/19v, 07.05.2019

 

OGH: Wenn der selbständig erwerbstätige Elternteil im (nicht ganzjährigen) Anspruchszeitraum Einkünfte (ohne Abzug der Sozialversicherungsbeiträge) erzielt, die umgerechnet auf das Kalenderjahr die Geringfügigkeitsgrenze übersteigen, sind die im betreffenden Kalenderjahr insgesamt vorgeschriebenen Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung hinzuzuschlagen.