30.07.2019 Strafrecht
OGH: Autodiebstahl durch Verlängerung der Funksignale von Keyless-Go-Systemen mittels „Funkstreckenverlängerer“
Das Abfangen von Funksignalen zur anschließenden Öffnung eines Schlosses ist als Verwendung eines widerrechtlich erlangten Zugangscodes anzusehen
Schlagworte: Diebstahl, Autodiebstahl, Keyless-Go-Systeme, Funkstreckenverlängerer
Gesetze:
§ 129 StGB
GZ 11 Os 8/19i, 02.04.2019
OGH: Das Abfangen von Funksignalen zur anschließenden Öffnung eines Schlosses ist als Verwendung eines widerrechtlich erlangten Zugangscodes anzusehen.