30.07.2019 Strafrecht

OGH: Autodiebstahl durch Verlängerung der Funksignale von Keyless-Go-Systemen mittels „Funkstreckenverlängerer“

Das Abfangen von Funksignalen zur anschließenden Öffnung eines Schlosses ist als Verwendung eines widerrechtlich erlangten Zugangscodes anzusehen


Schlagworte: Diebstahl, Autodiebstahl, Keyless-Go-Systeme, Funkstreckenverlängerer
Gesetze:

 

§ 129 StGB

 

GZ 11 Os 8/19i, 02.04.2019

 

OGH: Das Abfangen von Funksignalen zur anschließenden Öffnung eines Schlosses ist als Verwendung eines widerrechtlich erlangten Zugangscodes anzusehen.