07.07.2019 Baurecht

VwGH: Behauptung, durch ein Bauvorhaben in einem Dienstbarkeitsrecht verletzt zu werden

Privatrechtliche Einwendungen der Nachbarn sind auf den Zivilrechtsweg zu verweisen und führen nicht dazu, dass die Baubewilligung zu versagen wäre


Schlagworte: Privatrechtliche Einwendungen der Nachbarn, Dienstbarkeitsrecht
Gesetze:

 

§ 8 AVG, §§ 472 ff ABGB

 

GZ Ra 2019/06/0037, 27.03.2019

 

VwGH: Es entspricht der stRsp des VwGH, dass privatrechtliche Einwendungen der Nachbarn, auf den Zivilrechtsweg zu verweisen sind und nicht dazu führen, dass die Baubewilligung zu versagen wäre. Auch nach den Ausführungen in der Zulässigkeitsbegründung würde die vorliegend auf dem Baugrundstück einverleibte Dienstbarkeit die Ausführung des Bauvorhabens (nur) "zivilrechtlich" unzulässig machen.