30.06.2019 Wirtschaftsrecht

VwGH: Ausscheiden von Angeboten durch Sektorenauftraggeber im Unterschwellenbereich

Ein Sektorenauftraggeber kann im Unterschwellenbereich gem § 269 Abs 2 BVergG 2006 Angebote aus den in Abs 1 leg cit genannten Gründen ausscheiden, muss dies aber nicht tun


Schlagworte: Vergaberecht, Sektorenauftraggeber, Unterschwellenbereich, Ausscheiden von Angeboten
Gesetze:

 

§ 269 BVergG 2006

 

GZ Ra 2016/04/0103, 27.02.2019

 

VwGH: Ein Sektorenauftraggeber kann im Unterschwellenbereich gem § 269 Abs 2 BVergG 2006 Angebote aus den in Abs 1 leg cit genannten Gründen ausscheiden, muss dies aber nicht tun.