10.06.2019 Arbeits- und Sozialrecht
OGH: Familienzeitbonus – zur Frage, ob eine Unterbrechung der Erwerbstätigkeit, die sich über die Dauer des gewählten Anspruchszeitraums (von 28 bis 31 Tagen) oder über das in § 2 Abs 4 FamZeitbG genannte Höchstausmaß von 31 Tagen hinaus erstreckt, den Anspruch auf Familienzeitbonus ausschließt
Der Anspruch eines unselbständig erwerbstätigen Vaters auf Familienzeitbonus geht nicht dadurch verloren, dass der mit dem Dienstgeber vereinbarte Zeitraum der Unterbrechung der Erwerbstätigkeit wenige Tage über den Bezugszeitraum des Familienzeitbonus hinausgeht
Schlagworte: Familienzeitbonus, Unterbrechung der Erwerbstätigkeit, längerer Zeitraum
Gesetze:
§ 2 FamZeitbG
GZ 10 ObS 10/19x, 19.02.2019
OGH: Der Anspruch eines unselbständig erwerbstätigen Vaters auf Familienzeitbonus geht nicht dadurch verloren, dass der mit dem Dienstgeber vereinbarte Zeitraum der Unterbrechung der Erwerbstätigkeit wenige Tage über den Bezugszeitraum des Familienzeitbonus hinausgeht.