10.06.2019 Arbeits- und Sozialrecht

OGH: Familienzeitbonus – zur Frage, ob eine Unterbrechung der Erwerbstätigkeit, die sich über die Dauer des gewählten Anspruchszeitraums (von 28 bis 31 Tagen) oder über das in § 2 Abs 4 FamZeitbG genannte Höchstausmaß von 31 Tagen hinaus erstreckt, den Anspruch auf Familienzeitbonus ausschließt

Der Anspruch eines unselbständig erwerbstätigen Vaters auf Familienzeitbonus geht nicht dadurch verloren, dass der mit dem Dienstgeber vereinbarte Zeitraum der Unterbrechung der Erwerbstätigkeit wenige Tage über den Bezugszeitraum des Familienzeitbonus hinausgeht


Schlagworte: Familienzeitbonus, Unterbrechung der Erwerbstätigkeit, längerer Zeitraum
Gesetze:

 

§ 2 FamZeitbG

 

GZ 10 ObS 10/19x, 19.02.2019

 

OGH: Der Anspruch eines unselbständig erwerbstätigen Vaters auf Familienzeitbonus geht nicht dadurch verloren, dass der mit dem Dienstgeber vereinbarte Zeitraum der Unterbrechung der Erwerbstätigkeit wenige Tage über den Bezugszeitraum des Familienzeitbonus hinausgeht.