09.06.2019 Steuerrecht

VwGH: § 6 Abs 1 Z 27 UStG – zur umsatzsteuerlichen Kleinunternehmerregelung bei unterjährigem Zuzug nach Österreich

Bei Dauerleistungen, wie der Vermietung, darf die Kleinunternehmerregelung nur für jene Monate zur Anwendung kommen, in denen der Vermieter im Inland ansässig ist


Schlagworte: Umsatzsteuer, Kleinunternehmer, unterjähriger Zuzug nach Österreich
Gesetze:

 

§ 6 UStG, Art 283 MwStSystRL, Art 272 MwStSystRL

 

GZ Ra 2017/15/0034, 31.01.2019

 

VwGH: Gem § 6 Abs 1 Z 27 UStG sind die Umsätze der Kleinunternehmer steuerfrei. Kleinunternehmer ist ein Unternehmer, der im Inland einen Wohnsitz oder Sitz hat und dessen Umsätze im Veranlagungszeitraum 30.000 € nicht übersteigen. Bei Dauerleistungen, die zu regelmäßigen Abrechnungen führen, wie insbesondere bei der Vermietung, wird die Leistung nach Maßgabe der einzelnen Abrechnungsperioden (Monate) erbracht. Nach Art 283 Abs 1 Buchstabe c der MwStSystRL darf der Mitgliedstaat die Kleinunternehmerregelung nur auf Leistungen anwenden, bei denen der Steuerpflichtige im Inland ansässig ist. Dieser Inhalt der Richtlinie ist bei Interpretation der in Umsetzung der Richtlinienbestimmung ergangenen nationalen Regelung des § 6 Abs 1 Z 27 UStG zu beachten. Bei Dauerleistungen, wie der Vermietung, darf die Kleinunternehmerregelung sohin nur für jene Monate zur Anwendung kommen, in denen der Vermieter im Inland ansässig ist.

 

Die Vermietung der beiden Wohnungen erfolgte in den Monaten Jänner bis September 2014 durch einen - bei Leistungserbringung - im Ausland ansässigen Steuerpflichtigen. Für diesen Zeitraum hat sohin keine Berechtigung zur Anwendung der Kleinunternehmerregelung des § 6 Abs 1 Z 27 UStG bestanden.