02.06.2019 Verfahrensrecht

VwGH: § 26 VwGG – Antrag auf Verlängerung der Revisionsfrist

Ein Antrag, der erkennbar auf eine Verlängerung der Revisionsfrist abzielt, ist schon deshalb zurückzuweisen, weil die Frist zur Erhebung einer Revision nicht erstreckbar und ein darauf abzielender Antrag unzulässig ist


Schlagworte: Antrag auf Verlängerung der Revisionsfrist
Gesetze:

 

§ 26 VwGG

 

GZ Ra 2018/10/0202, 04.04.2019

 

VwGH: Ein Antrag, der erkennbar auf eine Verlängerung der Revisionsfrist abzielt, ist schon deshalb zurückzuweisen, weil die Frist zur Erhebung einer Revision nicht erstreckbar und ein darauf abzielender Antrag unzulässig ist.