07.05.2019 Arbeits- und Sozialrecht
OGH: Zur Frage der Zusammenfassung selbständiger und unselbständiger Erwerbstätigkeiten bei der Beurteilung der Frage des Vorliegens von Schwerarbeit
Bei überschneidender Ausübung mehrerer selbständiger oder unselbständiger Tätigkeiten sind für den Erwerb eines Schwerarbeitsmonats iSd § 4 SchwerarbeitsV nur jene Tätigkeiten zu berücksichtigen, die (für sich) besonders belastende Tätigkeiten gem § 1 Abs 1 SchwerarbeitsV sind
Schlagworte: Schwerarbeit, selbständige und unselbständige Erwerbstätigkeiten
Gesetze:
Art 4 SchwerarbeitsV, Art 1 SchwerarbeitsV
GZ 10 ObS 89/18p, 19.12.2018
OGH: Bei überschneidender Ausübung mehrerer selbständiger oder unselbständiger Tätigkeiten sind für den Erwerb eines Schwerarbeitsmonats iSd § 4 SchwerarbeitsV nur jene Tätigkeiten zu berücksichtigen, die (für sich) besonders belastende Tätigkeiten gem § 1 Abs 1 SchwerarbeitsV sind.