OGH: Amtshaftung iZm § 162 Abs 1 ABGB – zur Frage, ob die Grenzschutzbeamten verpflichtet sind, das Vorliegen der Zustimmung des Obsorgeberechtigten zur Ausreise der Minderjährigen zu überprüfen
Ein Verbot der (unbegleiteten) Ausreise eines Minderjährigen wird durch § 162 Abs 1 ABGB entgegen der Ansicht der Kläger nicht normiert; nicht nachvollziehbar ist daher, warum es einen Verstoß von Organen der Beklagten gegen diese Bestimmung begründen soll, weil die Tochter der Kläger unter Verwendung des Reisepasses das Staatsgebiet gegen den Willen ihrer Eltern verlassen hat
§ 162 ABGB, § 1 AHG
GZ 1 Ob 184/18t, 21.11.2018
OGH: Nach § 162 Abs 1 ABGB hat (soweit die Pflege und Erziehung es erfordern) der hierzu berechtigte Elternteil auch das Recht, den Aufenthalt des Kindes zu bestimmen. Diese Bestimmung regelt das Aufenthaltsbestimmungsrecht des obsorgeberechtigten Elternteils, dem auch die Disposition über die Reisedokumente des Kindes zukommt. Ein Verbot der (unbegleiteten) Ausreise eines Minderjährigen wird durch diese Bestimmung entgegen der Ansicht der Kläger nicht normiert. Nicht nachvollziehbar ist daher, warum es einen Verstoß von Organen der Beklagten gegen diese Bestimmung begründen soll, weil die Tochter der Kläger unter Verwendung des Reisepasses das Staatsgebiet gegen den Willen ihrer Eltern verlassen hat.