18.02.2019 Verfahrensrecht
VwGH: Zulassungsgründe iSd § 28 Abs 3 VwGG iZm Verfahrensmängel
Es müssen jene Tatsachen dargestellt werden, die sich bei Vermeidung des Verfahrensfehlers als erwiesen ergeben hätten
Schlagworte: Außerordentliche Revision, Zulassungsgründe, Verfahrensmängel
Gesetze:
§ 28 VwGG, Art 133 B-VG
GZ Ra 2018/14/0284, 20.12.2018
VwGH: Werden Verfahrensmängel als Zulassungsgründe ins Treffen geführt, so muss auch schon in der abgesonderten Zulässigkeitsbegründung die Relevanz dieser Verfahrensmängel, weshalb also bei Vermeidung des Verfahrensmangels in der Sache ein anderes, für den Revisionswerber günstigeres Ergebnis hätte erzielt werden können, dargetan werden. Dies setzt voraus, dass jene Tatsachen dargestellt werden, die sich bei Vermeidung des Verfahrensfehlers als erwiesen ergeben hätten.