19.11.2018 Zivilrecht
OGH: Zur Auslegung eines neuen Vertrags
Zur Auslegung eines Vertrags können auch früher abgewickelte gleichartige Verträge herangezogen werden
Schlagworte: Auslegung eines neuen Vertrags
Gesetze:
§ 914 ABGB
GZ 6 Ob 156/18m, 26.09.2018
OGH: nabhängig davon, ob der Weitergeltung der Vereinbarung Punkt 8) des Vertrags aus dem Jahr 1990 entgegensteht, wonach mit Inkrafttreten des neuen Vertrags sämtliche „entgegenstehenden Vereinbarungen“ aufgehoben sind, können zur Auslegung eines Vertrags jedenfalls auch früher abgewickelte gleichartige Verträge herangezogen werden. Es ist daher nicht korrekturbedürftig, wenn das Berufungsgericht zur Auslegung des neuen Vertrags auch auf die Formulierungen in der alten Vereinbarung zurückgegriffen hat.