28.10.2018 Verfahrensrecht

VwGH: Heilung von Zustellmängeln gem § 7 ZustG (iZm elektronischer Zustellung)

Unterlaufen im Verfahren der Zustellung Mängel, so gilt gem § 7 ZustG die Zustellung als in dem Zeitpunkt dennoch bewirkt, in dem das Dokument dem Empfänger tatsächlich zugekommen ist; nach der Rsp des VwGH ist dies bei einer elektronischen Zustellung jener Zeitpunkt, in dem der Empfänger durch Zugriff auf das elektronisch bereitgehaltene Dokument Kenntnis davon erlangt hat


Schlagworte: Zustellrecht, Heilung von Zustellmängeln, elektronische Zustellung
Gesetze:

 

§ 7 ZustG

 

GZ Ro 2017/12/0010, 05.09.2018

 

VwGH: Unterlaufen im Verfahren der Zustellung Mängel, so gilt gem § 7 ZustG die Zustellung als in dem Zeitpunkt dennoch bewirkt, in dem das Dokument dem Empfänger tatsächlich zugekommen ist. Nach der Rsp des VwGH ist dies bei einer elektronischen Zustellung jener Zeitpunkt, in dem der Empfänger durch Zugriff auf das elektronisch bereitgehaltene Dokument Kenntnis davon erlangt hat.