21.10.2018 Verfahrensrecht

VwGH: Rechtskraft von Erkenntnissen der VwG

Erkenntnisse der VwG werde mit ihrer Erlassung (formell und materiell) rechtskräftig; damit ist das ihnen jeweils zugrundeliegende Beschwerdeverfahren beendet; dass noch die Frist zur Erhebung einer Revision an den VwGH offen ist, ändert daran nichts


Schlagworte: Verwaltungsgericht, Erkenntnis, Rechtskraft, Revision, Frist
Gesetze:

 

§ 68 AVG, § 17 VwGVG

 

GZ Ra 2018/21/0111, 30.08.2018

 

VwGH: Erkenntnisse der VwG werde mit ihrer Erlassung (formell und materiell) rechtskräftig. Damit ist das ihnen jeweils zugrundeliegende Beschwerdeverfahren beendet. Dass noch die Frist zur Erhebung einer Revision an den VwGH offen ist, ändert daran nichts.