03.06.2018 Steuerrecht

VwGH: Bindungswirkung iSd § 116 BAO (hier: Heranziehung des Einkommensteuerbescheids des Ehepartners iZm Alleinverdienerabsetzbetrag)

Eine Bindungswirkung iSd § 116 BAO kann nur der Spruch eines Bescheides entfalten; sie ist Ausdruck der Rechtskraft der Entscheidung und erstreckt sich nicht auch auf die Entscheidungsgründe eines Bescheids; zudem beziehen sich die Bescheidwirkungen grundsätzlich nur auf die Parteien des Verfahrens


Schlagworte: Bindungswirkung, Einkommensteuerbescheid des Ehepartners, Alleinverdienerabsetzbetrag
Gesetze:

 

§ 116 BAO, § 33 EStG

 

GZ Ro 2017/15/0041, 28.02.2018

 

VwGH: Das Bundesfinanzgericht ist zu Recht davon ausgegangen, dass der Einkommensteuerbescheid eines Ehepartners keine Bindungswirkung für die Überprüfung des Grenzbetrages nach § 33 Abs 4 Z 1 EStG im Verfahren einer Partei, welche einen Alleinverdienerabsetzbetrag begehrt, entfaltet.

 

Eine Bindungswirkung iSd § 116 BAO kann nur der Spruch eines Bescheides entfalten. Sie ist Ausdruck der Rechtskraft der Entscheidung und erstreckt sich nicht auch auf die Entscheidungsgründe eines Bescheids. Zudem beziehen sich die Bescheidwirkungen grundsätzlich nur auf die Parteien des Verfahrens.

 

Gegen die Annahme einer solchen Bindungswirkung spricht zudem, dass diesfalls in keiner Weise sichergestellt wäre, dass der von der Bindung Betroffene die Möglichkeit hätte, gegen die in dem Einkommensteuerverfahren des Ehepartners getroffenen Feststellungen Einwendungen zu erheben, weshalb auch Rechtsschutzüberlegungen gegen die Annahme einer Bindung sprechen.