30.04.2018 Zivilrecht

OGH: Erhöhung des Hauptmietzinses iZm Erhaltungsarbeit gem § 18 MRG

Dass der Begriff der „Erhaltungsarbeit“ in § 18 Abs 1 MRG iSd § 3 Abs 2 MRG zu verstehen ist, ergibt sich nicht nur aus dem Gesetzeswortlaut, sondern auch aus der Rsp, wonach Erhaltungsarbeiten, die ohnehin im Katalog des § 3 Abs 2 MRG enthalten sind, jedenfalls auch im Verfahren zur Erhöhung der Hauptmietzinse als solche gelten


Schlagworte: Mietrecht, Erhöhung des Hauptmietzinses, Erhaltungsarbeit
Gesetze:

 

§ 18 MRG, § 3 MRG

 

GZ 5 Ob 230/17k, 13.02.2018

 

OGH: Dass der Begriff der „Erhaltungsarbeit“ in § 18 Abs 1 MRG iSd § 3 Abs 2 MRG zu verstehen ist, ergibt sich nicht nur aus dem Gesetzeswortlaut, sondern auch aus der Rsp, wonach Erhaltungsarbeiten, die ohnehin im Katalog des § 3 Abs 2 MRG enthalten sind, jedenfalls auch im Verfahren zur Erhöhung der Hauptmietzinse als solche gelten.