24.04.2018 Baurecht

VwGH: Ausreichend bestimmter Bauauftrag

Mit welchen Mitteln und auf welche Art und Weise die Herstellung des der Baubewilligung entsprechenden Zustandes zu bewerkstelligen ist, muss im Bauauftrag nicht festgelegt sein


Schlagworte: Bauauftrag, Baubewilligung, Konsens, Bestimmtheit
Gesetze:

 

§ 59 AVG

 

GZ Ra 2017/06/0216, 25.01.2018

 

VwGH: Nach stRsp des VwGH muss in einem Bauauftrag der zu erreichende Zustand bestimmt festgelegt sein, nicht aber mit welchen Mitteln und mit welchem Kostenaufwand dies geschehen könnte. Ein Bauauftrag ist daher jedenfalls ausreichend bestimmt, wenn er die Herstellung baulicher Anlagen derart anordnet, dass diese dem mit dem Baubewilligungsbescheid genehmigten Plan entsprechen.

 

Mit dem angefochtenen Erkenntnis wurde dem Revisionswerber der Auftrag erteilt, den Aufbau gemäß dem bestehenden Konsens herzustellen, sodass die Grundmaße der fertigen Umfassungen 10,90 m x 8,80 m betragen. Ein solcher Auftrag ist ausreichend bestimmt. Mit welchen Mitteln und auf welche Art und Weise die Herstellung des der Baubewilligung entsprechenden Zustandes zu bewerkstelligen ist, muss im Bauauftrag demnach nicht festgelegt sein.