01.04.2018 Sonstiges

VwGH: Studienrecht – Rechtsschutz bei Prüfungen

Der Rechtsschutz bestimmt sich bei Prüfungen grundsätzlich - außer Übergangsbestimmungen ordnen Anderes an - nach der bei Ablegung der Prüfung geltenden Rechtslage


Schlagworte: Studienrecht, Rechtsschutz bei Prüfungen, Rechtslage
Gesetze:

 

§ 79 UG, § 21 FHStG

 

GZ Ra 2017/10/0208, 31.01.2018

 

VwGH: Zutreffend wird darin darauf hingewiesen, dass sich nach der hg Judikatur der Rechtsschutz bei Prüfungen grundsätzlich - außer Übergangsbestimmungen ordnen Anderes an - nach der bei Ablegung der Prüfung geltenden Rechtslage bestimmt; die erst durch BGBl I Nr 74/2011 eingeführte (an § 79 Abs 1 Universitätsgesetz 2002 angelehnte) Bestimmung des § 21 Fachhochschul-Studiengesetz - FHStG betreffend den Rechtsschutz bei Prüfungen kann somit im vorliegenden Fall nicht zur Anwendung kommen.