08.10.2017 Verfahrensrecht

VwGH: Antrag auf Abtretung der "Beschwerde" an den VfGH

Ein Antrag auf Abtretung der "Beschwerde" an den VfGH ist unzulässig, weil eine derartige Abtretung gesetzlich nicht vorgesehen ist


Schlagworte: Antrag auf Abtretung der "Beschwerde" an den VfGH
Gesetze:

 

Art 133 B-VG

 

GZ Ra 2017/20/0233, 06.09.2017

 

VwGH: Der Antrag auf Abtretung der "Beschwerde" an den VfGH ist unzulässig, weil eine derartige Abtretung gesetzlich nicht vorgesehen ist.