OGH: Kollektivvertragliche Erweiterung des Kündigungsschutzes für ältere Arbeitnehmer
Eine Regelung in einem Kollektivvertrag, die die Kündigung älterer Arbeitnehmer aus betriebsbedingten Gründen vom Vorliegen eines Sozialplans abhängig macht, dem „der Betriebsrat zugestimmt hat“, stellt eine unzulässige Ausweitung der Mitbestimmungsrechte der Belegschaft dar und ist wegen Verstoßes gegen absolut zwingende Normen des ArbVG nichtig
§ 2 ArbVG
GZ 9 ObA 153/16i, 24.05.2017
OGH: Eine Regelung in einem Kollektivvertrag, die die Kündigung älterer Arbeitnehmer aus betriebsbedingten Gründen vom Vorliegen eines Sozialplans abhängig macht, dem „der Betriebsrat zugestimmt hat“, stellt eine unzulässige Ausweitung der Mitbestimmungsrechte der Belegschaft dar und ist wegen Verstoßes gegen absolut zwingende Normen des ArbVG nichtig.