02.10.2017 Arbeits- und Sozialrecht

OGH: Kollektivvertragliche Erweiterung des Kündigungsschutzes für ältere Arbeitnehmer

Eine Regelung in einem Kollektivvertrag, die die Kündigung älterer Arbeitnehmer aus betriebsbedingten Gründen vom Vorliegen eines Sozialplans abhängig macht, dem „der Betriebsrat zugestimmt hat“, stellt eine unzulässige Ausweitung der Mitbestimmungsrechte der Belegschaft dar und ist wegen Verstoßes gegen absolut zwingende Normen des ArbVG nichtig


Schlagworte: Kollektivvertrag, ältere Arbeitnehmer, erweiterter Kündigungsschutz, Sozialplan, Zustimmung des Betriebsrats
Gesetze:

 

§ 2 ArbVG

 

GZ 9 ObA 153/16i, 24.05.2017

 

OGH: Eine Regelung in einem Kollektivvertrag, die die Kündigung älterer Arbeitnehmer aus betriebsbedingten Gründen vom Vorliegen eines Sozialplans abhängig macht, dem „der Betriebsrat zugestimmt hat“, stellt eine unzulässige Ausweitung der Mitbestimmungsrechte der Belegschaft dar und ist wegen Verstoßes gegen absolut zwingende Normen des ArbVG nichtig.