30.07.2017 Verfahrensrecht
VwGH: Grundsätzliche Rechtsfrage iSd Art 133 Abs 4 B-VG
Eine grundsätzliche Rechtsfrage liegt nicht vor, wenn die in der Revision aufgeworfene Frage durch die - zu früheren Rechtslagen ergangene und auf die aktuelle Rechtslage übertragbare - Rsp des VwGH bereits geklärt wurde
Schlagworte: Revision, grundsätzliche Rechtsfrage, frühere / aktuelle Rechtslage
Gesetze:
Art 133 B-VG, § 28 VwGG
GZ Ra 2017/05/0074, 23.05.2017
VwGH: Eine grundsätzliche Rechtsfrage iSd Art 133 Abs 4 B-VG liegt nicht vor, wenn diese durch zu früheren Rechtslagen ergangene und auf die aktuelle Rechtslage übertragbare Jud des VwGH bereits geklärt wurde.