30.07.2017 Verfahrensrecht

VwGH: Grundsätzliche Rechtsfrage iSd Art 133 Abs 4 B-VG

Eine grundsätzliche Rechtsfrage liegt nicht vor, wenn die in der Revision aufgeworfene Frage durch die - zu früheren Rechtslagen ergangene und auf die aktuelle Rechtslage übertragbare - Rsp des VwGH bereits geklärt wurde


Schlagworte: Revision, grundsätzliche Rechtsfrage, frühere / aktuelle Rechtslage
Gesetze:

 

Art 133 B-VG, § 28 VwGG

 

GZ Ra 2017/05/0074, 23.05.2017

 

VwGH: Eine grundsätzliche Rechtsfrage iSd Art 133 Abs 4 B-VG liegt nicht vor, wenn diese durch zu früheren Rechtslagen ergangene und auf die aktuelle Rechtslage übertragbare Jud des VwGH bereits geklärt wurde.