06.06.2017 Strafrecht

OGH: Schlepperei gem § 114 FPG

Strafbarkeit wegen Schlepperei setzt weder eine tatsächlich eingetretene Bereicherung (zumal des Täters selbst) voraus, noch sieht § 114 Abs 1 FPG eine Geringfügigkeitsgrenze vor


Schlagworte: Schlepperei
Gesetze:

 

§ 114 FPG

 

GZ 14 Os 130/16y, 28.02.2017

 

OGH: Strafbarkeit wegen Schlepperei setzt weder eine tatsächlich eingetretene Bereicherung (zumal des Täters selbst) voraus, noch sieht § 114 Abs 1 FPG eine Geringfügigkeitsgrenze vor.