06.06.2017 Strafrecht
OGH: Schlepperei gem § 114 FPG
Strafbarkeit wegen Schlepperei setzt weder eine tatsächlich eingetretene Bereicherung (zumal des Täters selbst) voraus, noch sieht § 114 Abs 1 FPG eine Geringfügigkeitsgrenze vor
Schlagworte: Schlepperei
Gesetze:
§ 114 FPG
GZ 14 Os 130/16y, 28.02.2017
OGH: Strafbarkeit wegen Schlepperei setzt weder eine tatsächlich eingetretene Bereicherung (zumal des Täters selbst) voraus, noch sieht § 114 Abs 1 FPG eine Geringfügigkeitsgrenze vor.