VwGH: Zurückweisung eines Verfahrenshilfeantrags wegen Nichtvorlage des Vermögensbekenntnisses
Die Judikatur, nach der ein Verfahrenshilfeantrag bei Nichterfüllung eines zur Vorlage eines Vermögensbekenntnisses erteilten Verbesserungsauftrages nicht abzuweisen, sondern zurückzuweisen ist, ist auf das seit 1. Jänner 2014 geltende Revisionsverfahren zu übertragen, und zwar auch für den Fall, dass die Zurückweisung eines Antrags auf Bewilligung der Verfahrenshilfe zur Einbringung einer ordentlichen Revision bei Nichterfüllung eines vom VwG erteilten Mängelbehebungsauftrag vom VwG (vgl § 61 Abs 2 VwGG) ausgesprochen wird
§ 61 VwGG, § 26 VwGG, § 34 VwGG
GZ Ro 2016/11/0030, 13.02.2017
VwGH: Die Judikatur, nach der ein Verfahrenshilfeantrag bei Nichterfüllung eines zur Vorlage eines Vermögensbekenntnisses erteilten Verbesserungsauftrages nicht abzuweisen, sondern zurückzuweisen ist, ist auf das seit 1. Jänner 2014 geltende Revisionsverfahren zu übertragen, und zwar auch für den Fall, dass die Zurückweisung eines Antrags auf Bewilligung der Verfahrenshilfe zur Einbringung einer ordentlichen Revision bei Nichterfüllung eines vom VwG erteilten Mängelbehebungsauftrag vom VwG (vgl § 61 Abs 2 VwGG) ausgesprochen wird.