27.03.2017 Steuerrecht

VwGH: § 41 EStG – Arbeitnehmerveranlagung

Der Antrag auf Durchführung einer Arbeitnehmerveranlagung ist an keine bestimmte Form gebunden; es ist jedoch ein - wenn auch impliziter - Antrag gem § 41 Abs 2 EStG erforderlich


Schlagworte: Einkommensteuer, Arbeitnehmerveranlagung, Antrag
Gesetze:

 

§ 41 EStG

 

GZ Ra 2014/13/0003, 24.11.2016

 

VwGH: Wie der Revisionswerber zu Recht ausführt, ist der Antrag auf Durchführung einer Arbeitnehmerveranlagung an keine bestimmte Form gebunden. Es ist jedoch ein - wenn auch impliziter - Antrag gem § 41 Abs 2 EStG erforderlich.