02.01.2017 Verfahrensrecht
VwGH: Eingabe an den VwGH via E-Mail?
Eine mittels E-Mail an den VwGH gerichtete Eingabe vermag prinzipiell keine Rechtswirkungen zu erzeugen
Schlagworte: Eingabe an den VwGH via E-Mail, elektronische Einbringung von Schriftsätzen und von Beilagen zu Schriftsätzen
Gesetze:
§ 73 VwGG, § 1 VwGH-EVV
GZ Ra 2016/03/0103, 02.11.2016
VwGH: Basierend auf der Verordnungsermächtigung des § 73 VwGG wird die nähere Vorgangsweise für die elektronische Einbringung von Schriftsätzen beim VwGH in der VwGH-EVV geregelt. Nach § 1 Abs 1 letzter Satz der genannten Verordnung ist E-Mail keine zulässige Form der elektronischen Einbringung von Schriftsätzen beim VwGH. Daraus folgt, dass eine mittels E-Mail an den VwGH gerichtete Eingabe prinzipiell keine Rechtswirkungen zu erzeugen vermag.