OGH: § 186 ABGB – Regelung des persönlichen Kontakts nach Erreichen der Volljährigkeit
§ 186 ABGB macht schon seinem Wortlaut nach deutlich, dass diese Regelungen nur für minderjährige Kinder gelten, sodass nach Erreichen der Volljährigkeit kein Kontaktrecht mehr nach dieser Bestimmung angeordnet werden kann
§ 186 ABGB, § 187 ABGB
GZ 5 Ob 94/16h, 29.09.2016
OGH: L***** ist seit 28. 5. 2016 volljährig. § 186 ABGB, der den Bestimmungen über das Kontaktrecht programmatisch voransteht, macht schon seinem Wortlaut nach deutlich, dass diese Regelungen nur für minderjährige Kinder gelten, sodass nach Erreichen der Volljährigkeit kein Kontaktrecht mehr nach dieser Bestimmung angeordnet werden kann.
Soweit der außerordentliche Revisionsrekurs des Vaters auf die Regelung des persönlichen Kontakts zu seiner nunmehr volljährigen Tochter abzielt, fehlt es an der Beschwer, sodass er insoweit zurückzuweisen ist.