27.06.2016 Zivilrecht

OGH: Kündigung wegen Weitergabe der Mietwohnung

Dass der Kündigungsgrund des § 30 Abs 2 Z 4 erster Fall MRG bei Zustimmung des Vermieters zur Untervermietung ausgeschlossen ist, entspricht stRsp


Schlagworte: Mietrecht, Kündigung, Untervermietung
Gesetze:

 

§ 30 MRG

 

GZ 6 Ob 96/16k, 30.05.2016

 

OGH: Dass der Kündigungsgrund des § 30 Abs 2 Z 4 erster Fall MRG bei Zustimmung des Vermieters zur Untervermietung ausgeschlossen ist, entspricht stRsp. Entgegen der Behauptung der Revisionswerberin hat der OGH in der Entscheidung 10 Ob 31/03m nicht ausgesprochen, dass eine grundsätzliche Zustimmung zur Untervermietung der Geltendmachung des Kündigungsgrundes der gänzlichen Weitergabe nicht entgegensteht. Ausgeführt wurde in dieser Entscheidung, dass nach stRsp der Vermieter dem Mieter mit der Gestattung der Untervermietung allein noch nicht auch die Befugnis gewährt, aus der Weitergabe (Untervermietung) einen unverhältnismäßig hohen Vorteil zu ziehen, es sei denn, die Vertragsteile haben weitergehende Abmachungen getroffen.

 

Die Frage, ob eine grundsätzliche Zustimmung zu einer Untervermietung auch die Zustimmung zu einer Abtretung der Mietrechte umfasst, ist nicht präjudiziell. Die Klägerin hat ihre Kündigung nicht auf eine zustimmungslose Abtretung der Mietrechte gestützt.