29.03.2016 Zivilrecht

OGH: Kindesunterhalt bei annähernd gleichteiliger Betreuung der Eltern

Bei annähernd gleichteiliger Betreuung von Kindern getrennter Eltern im Haushalt der Mutter und in jenem des Vaters besteht grundsätzlich kein Geldunterhaltsanspruch gegen einen der Elternteile


Schlagworte: Familienrecht, Kindesunterhalt, annähernd gleichteilige Betreuung
Gesetze:

 

§ 231 ABGB

 

GZ 4 Ob 206/15w, 23.02.2016

 

Die beiden minderjährigen Kinder werden 209 Tage im Jahr im Haushalt der Mutter und 156 Tage in jenem des Vaters betreut. Die Eltern verfügen über ein vergleichbares Einkommen und tragen auch außertourliche Kosten (für Musik, Freizeit) etwa gleichteilig. Allerdings trägt die Mutter allein die (über die jeweilige Betreuung im eigenen Haushalt hinausgehenden) Naturalleistungen mit Unterhaltscharakter (zB Kleidung, Schuhe).

 

OGH: Die etwa gleichteilige Betreuung der Kinder durch die Eltern – etwa im Verhältnis 3:4 – rechtfertigt (iZm dem vergleichbaren Einkommen und der vergleichbaren Tragung außertourlicher Kosten) keinen Geldunterhaltsanspruch gegen den Vater. Allein der Umstand der Bestreitung der Naturalleistungen mit Unterhaltscharakter durch die Mutter rechtfertigt einen Ausgleichsanspruch der Kinder gegen den minderleistenden Vater. Dieser ist im konkreten Fall auf Basis der Feststellungen mit keinem höheren Betrag als je 150 EUR im Monat zu bemessen.