08.12.2015 Baurecht

VwGH: Mit Erkenntnis vom 7. Oktober 2014, V 42/2014 ua, hat der VfGH (ua) die Widmung "Bauland-Wohngebiet" für das gegenständliche Baugrundstück als gesetzwidrig aufgehoben

Die somit fehlende Widmung steht der Erteilung einer Baubewilligung nicht entgegen; die Auffassung des VwG, es könne erst, wenn eine neue Flächenwidmung vorliege, der maßgebliche Sachverhalt festgestellt werden, findet in der hg Jud somit keine Deckung


Schlagworte: Widmung Bauland-Wohngebiet, fehlende Widmung, Erteilung einer Baubewilligung, neue Flächenwidmung

 

GZ Ro 2015/05/0019, 20.10.2015

 

VwGH: Mit Erkenntnis vom 7. Oktober 2014, V 42/2014 ua, hat der VfGH (ua) die Widmung "Bauland-Wohngebiet" für das gegenständliche Baugrundstück als gesetzwidrig aufgehoben. Die somit fehlende Widmung steht der Erteilung einer Baubewilligung nicht entgegen. Die Auffassung des VwG, es könne erst, wenn eine neue Flächenwidmung vorliege, der maßgebliche Sachverhalt festgestellt werden, findet in der hg Jud somit keine Deckung. Insoweit hat das VwG daher die Rechtslage verkannt.