VwGH: Mit Erkenntnis vom 7. Oktober 2014, V 42/2014 ua, hat der VfGH (ua) die Widmung "Bauland-Wohngebiet" für das gegenständliche Baugrundstück als gesetzwidrig aufgehoben
Die somit fehlende Widmung steht der Erteilung einer Baubewilligung nicht entgegen; die Auffassung des VwG, es könne erst, wenn eine neue Flächenwidmung vorliege, der maßgebliche Sachverhalt festgestellt werden, findet in der hg Jud somit keine Deckung
GZ Ro 2015/05/0019, 20.10.2015
VwGH: Mit Erkenntnis vom 7. Oktober 2014, V 42/2014 ua, hat der VfGH (ua) die Widmung "Bauland-Wohngebiet" für das gegenständliche Baugrundstück als gesetzwidrig aufgehoben. Die somit fehlende Widmung steht der Erteilung einer Baubewilligung nicht entgegen. Die Auffassung des VwG, es könne erst, wenn eine neue Flächenwidmung vorliege, der maßgebliche Sachverhalt festgestellt werden, findet in der hg Jud somit keine Deckung. Insoweit hat das VwG daher die Rechtslage verkannt.