07.12.2015 Verfahrensrecht

OGH: Heilung von Zustellmängeln nach § 7 ZustG

Die fehlerhafte Bezeichnung einer Person als Empfänger in der Zustellverfügung kann nicht heilen


Schlagworte: Zustellung, Heilung von Zustellmängeln, fehlerhafte Bezeichnung einer Person als Empfänger
Gesetze:

 

§ 7 ZustG

 

GZ 5 Ob 149/15w, 25.09.2015

 

OGH: Für die Wirksamkeit einer Zustellung ist es erforderlich, dass sowohl in der Zustellverfügung der Behörde als auch auf dem Zustellstück selbst der nach dem jeweils anzuwendenden Verfahrensrecht richtige Empfänger genannt ist. Die fehlerhafte Bezeichnung einer Person als Empfänger in der Zustellverfügung kann daher nicht heilen.