27.10.2015 Zivilrecht

OGH: Zur Frage, ob die fehlerhafte Belehrung über die Rücktrittsfrist des § 165a Abs 1 VersVG zur Verlängerung derselben führt

Dem Versicherungsnehmer steht aufgrund einer fehlerhaften Belehrung über die Dauer der Rücktrittsfrist ein unbefristetes Rücktrittsrecht zu


Schlagworte: Versicherungsrecht, Vertragsrücktritt, Frist, fehlerhafte Belehrung
Gesetze:

 

§ 165a VersVG

 

GZ 7 Ob 107/15h, 02.09.2015

 

OGH: Ausgehend von den Entscheidungen des EuGH steht dem Versicherungsnehmer aufgrund einer fehlerhaften Belehrung über die Dauer der Rücktrittsfrist bei richtlinienkonformer Auslegung des § 165a Abs 2 VersVG ein unbefristetes Rücktrittsrecht zu.