19.10.2015 Arbeits- und Sozialrecht

OGH: Irrtümlich entrichtete Beiträge zur BV-Kasse

Entrichtet der Arbeitgeber zu Unrecht Beiträge nach § 6 BMSVG für einen Arbeitnehmer, ist eine Rückforderung von diesem zumindest dann ausgeschlossen, wenn dem Arbeitnehmer eine Leistung der BV-Kasse nicht zugeflossen ist und er auch keine Verfügung iSd § 17 BMSVG getroffen hat, weil der Arbeitnehmer in diesem Fall nicht bereichert sein kann


Schlagworte: Betriebliche Vorsorgekasse, irrtümlich entrichtete Beiträge
Gesetze:

 

§ 6 BMSVG, § 3 BMSVG

 

GZ 9 ObA 65/15x, 29.07.2015

 

OGH: Entrichtet der Arbeitgeber zu Unrecht Beiträge nach § 6 BMSVG für einen Arbeitnehmer, ist eine Rückforderung von diesem zumindest dann ausgeschlossen, wenn dem Arbeitnehmer eine Leistung der BV-Kasse nicht zugeflossen ist und er auch keine Verfügung iSd § 17 BMSVG getroffen hat, weil der Arbeitnehmer in diesem Fall nicht bereichert sein kann.