OGH: Irrtümlich entrichtete Beiträge zur BV-Kasse
Entrichtet der Arbeitgeber zu Unrecht Beiträge nach § 6 BMSVG für einen Arbeitnehmer, ist eine Rückforderung von diesem zumindest dann ausgeschlossen, wenn dem Arbeitnehmer eine Leistung der BV-Kasse nicht zugeflossen ist und er auch keine Verfügung iSd § 17 BMSVG getroffen hat, weil der Arbeitnehmer in diesem Fall nicht bereichert sein kann
§ 6 BMSVG, § 3 BMSVG
GZ 9 ObA 65/15x, 29.07.2015
OGH: Entrichtet der Arbeitgeber zu Unrecht Beiträge nach § 6 BMSVG für einen Arbeitnehmer, ist eine Rückforderung von diesem zumindest dann ausgeschlossen, wenn dem Arbeitnehmer eine Leistung der BV-Kasse nicht zugeflossen ist und er auch keine Verfügung iSd § 17 BMSVG getroffen hat, weil der Arbeitnehmer in diesem Fall nicht bereichert sein kann.