06.10.2015 Zivilrecht
OGH: § 14 MaklerG – Frist für Alleinvermittlungsauftrag
Der erkennende Senat billigte einen Zeitraum von über zwei Jahren ab Abschluss des Alleinvermittlungsauftrags als angemessen iSd § 14 Abs 2 MaklerG
Schlagworte: Makler, Alleinvermittlungsauftrag, Frist
Gesetze:
§ 14 MaklerG
GZ 4 Ob 102/15a, 11.08.2015
OGH: Der Alleinvermittlungsauftrag ist, wenn er ohne zeitliche Begrenzung ausgesprochen oder eine zu lange Frist vereinbart wurde, nicht unwirksam, sondern es gilt die unter Berücksichtigung der Umstände des Falls nach der Verkehrssitte und nach billigem Ermessen zu ermittelnde angemessene Zeitdauer. Der erkennende Senat billigte einen Zeitraum von über zwei Jahren ab Abschluss des Alleinvermittlungsauftrags als angemessen iSd § 14 Abs 2 MaklerG im Rahmen der Zurückweisung einer außerordentlichen Revision.