06.10.2015 Zivilrecht

OGH: § 14 MaklerG – Frist für Alleinvermittlungsauftrag

Der erkennende Senat billigte einen Zeitraum von über zwei Jahren ab Abschluss des Alleinvermittlungsauftrags als angemessen iSd § 14 Abs 2 MaklerG


Schlagworte: Makler, Alleinvermittlungsauftrag, Frist
Gesetze:

 

§ 14 MaklerG

 

GZ 4 Ob 102/15a, 11.08.2015

 

OGH: Der Alleinvermittlungsauftrag ist, wenn er ohne zeitliche Begrenzung ausgesprochen oder eine zu lange Frist vereinbart wurde, nicht unwirksam, sondern es gilt die unter Berücksichtigung der Umstände des Falls nach der Verkehrssitte und nach billigem Ermessen zu ermittelnde angemessene Zeitdauer. Der erkennende Senat billigte einen Zeitraum von über zwei Jahren ab Abschluss des Alleinvermittlungsauftrags als angemessen iSd § 14 Abs 2 MaklerG im Rahmen der Zurückweisung einer außerordentlichen Revision.