OGH: Bekämpfung der Entscheidung über die Kosten und die Belohnung des Sachwalters
Auch die Entscheidung über die Kosten und die Belohnung des Sachwalters unterliegt keinem Rechtszug an den OGH
§ 62 AußStrG
GZ 9 Ob 43/15m, 29.07.2015
OGH: Gem § 62 Abs 2 Z 1 AußStrG ist der Revisionsrekurs über den Kostenpunkt jedenfalls unzulässig. Den Kostenpunkt betreffen alle Entscheidungen, mit denen in irgendeiner Form - materiell oder formell - über Kosten abgesprochen wird, gleichgültig, ob es sich um ihre Bemessung oder darum handelt, ob, von welcher Seite, aus welchen Mitteln oder in welchem Rang Kosten zu erstatten oder zuzuweisen sind oder von wem, für welche Leistungen und aus wessen Vermögen sie zu tragen sind. Auch die Entscheidung über die Kosten und die Belohnung des Sachwalters unterliegt damit keinem Rechtszug an den OGH.