10.08.2015 Verfahrensrecht

OGH: Freie richterliche Betragsschätzung gem § 273 ZPO

Wurde zu Unrecht die Anwendbarkeit des § 273 ZPO bejaht oder verneint, muss dies mit Mängelrüge bekämpft werden


Schlagworte: Freie richterliche Betragsschätzung, Rechtsmittel
Gesetze:

 

§ 273 ZPO

 

GZ 2 Ob 245/14i, 13.05.2015

 

OGH: Die Entscheidung des Gerichts darüber, ob es den § 273 ZPO anwenden darf, ist eine rein verfahrensrechtliche Entscheidung. Wurde zu Unrecht die Anwendbarkeit des § 273 ZPO bejaht oder verneint, muss dies mit Mängelrüge bekämpft werden. Soweit das Berufungsgericht die Anwendung des § 273 ZPO billigte, ist eine nochmalige Überprüfung im Revisionsverfahren nicht mehr möglich.

 

Der bei Anwendung des § 273 ZPO vom Richter nach freier Überzeugung vorzunehmenden Schätzung kommt grundsätzlich keine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung zu.