13.04.2015 Verfahrensrecht

OGH: § 56 AußStrG und internationale Unzuständigkeit der österreichischen Gerichte

Gelangt das Rechtsmittelgericht aus Anlass eines zulässigen Rechtsmittels zur Überzeugung, dass der Mangel der inländischen (internationalen) Zuständigkeit gegeben ist, hat es den mit diesem Mangel behafteten Beschluss von Amts wegen aufzuheben, das vorangegangene Verfahren für nichtig zu erklären und den vorangegangenen Antrag zurückzuweisen


Schlagworte: Außerstreitverfahren, internationale Unzuständigkeit der österreichischen Gerichte, Rechtsmittelgericht, von Amts wegen
Gesetze:

 

§ 56 AußStrG, § 55 AußStrG

 

GZ 10 Ob 68/14v, 25.11.2014

 

OGH: Gelangt das Rechtsmittelgericht aus Anlass eines zulässigen Rechtsmittels zur Überzeugung, dass der Mangel der inländischen (internationalen) Zuständigkeit gegeben ist, hat es den mit diesem Mangel behafteten Beschluss von Amts wegen aufzuheben, das vorangegangene Verfahren für nichtig zu erklären und den vorangegangenen Antrag zurückzuweisen.