OGH: § 56 AußStrG und internationale Unzuständigkeit der österreichischen Gerichte
Gelangt das Rechtsmittelgericht aus Anlass eines zulässigen Rechtsmittels zur Überzeugung, dass der Mangel der inländischen (internationalen) Zuständigkeit gegeben ist, hat es den mit diesem Mangel behafteten Beschluss von Amts wegen aufzuheben, das vorangegangene Verfahren für nichtig zu erklären und den vorangegangenen Antrag zurückzuweisen
§ 56 AußStrG, § 55 AußStrG
GZ 10 Ob 68/14v, 25.11.2014
OGH: Gelangt das Rechtsmittelgericht aus Anlass eines zulässigen Rechtsmittels zur Überzeugung, dass der Mangel der inländischen (internationalen) Zuständigkeit gegeben ist, hat es den mit diesem Mangel behafteten Beschluss von Amts wegen aufzuheben, das vorangegangene Verfahren für nichtig zu erklären und den vorangegangenen Antrag zurückzuweisen.