07.04.2015 Verfahrensrecht

VwGH: Ausspruch der Zulässigkeit der Revision gem § 25a Abs 1 VwGG – fehlende nähere Begründung des VwG

Der Umstand, dass in Bezug auf die Zulässigkeit der außerordentlichen Revision gem Art 133 Abs 4 B-VG das VwG seinen Ausspruch nach § 25a Abs 1 VwGG nicht näher begründet hat, führt für sich betrachtet noch nicht dazu, dass die Voraussetzungen des Art 133 Abs 4 B-VG gegeben wären


Schlagworte: Revision, Ausspruch der Zulässigkeit, fehlende nähere Begründung des Verwaltungsgerichtes
Gesetze:

 

§ 25a VwGG, Art 133 B-VG

 

GZ Ra 2014/21/0045, 16.10.2014

 

VwGH: Der Umstand, dass in Bezug auf die Zulässigkeit der außerordentlichen Revision gem Art 133 Abs 4 B-VG das VwG seinen Ausspruch nach § 25a Abs 1 VwGG nicht näher begründet hat, führt für sich betrachtet noch nicht dazu, dass die Voraussetzungen des Art 133 Abs 4 B-VG gegeben wären.