07.04.2015 Verfahrensrecht

VwGH: "Sache" des Beschwerdeverfahrens vor dem VwG

"Sache" des Beschwerdeverfahrens vor dem VwG ist - ungeachtet des durch § 27 VwGVG vorgegebenen Prüfumfangs - jedenfalls nur jene Angelegenheit, die den Inhalt des Spruchs der vor dem VwG belangten Verwaltungsbehörde gebildet hat


Schlagworte: Sache des Beschwerdeverfahrens vor Verwaltunggericht
Gesetze:

 

§ 59 AVG, § 27 VwGVG, § 28 VwGVG

 

GZ Ra 2014/03/0049, 17.12.2014

 

VwGH: "Sache" des Berufungs- bzw (nach Inkrafttreten der Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012) Beschwerdeverfahrens vor dem BVwG war - ungeachtet des durch § 27 VwGVG vorgegebenen Prüfumfangs - jedenfalls nur jene Angelegenheit, die den Inhalt des Spruchs der vor dem VwG belangten Verwaltungsbehörde gebildet hat.