07.04.2015 Verfahrensrecht
VwGH: "Sache" des Beschwerdeverfahrens vor dem VwG
"Sache" des Beschwerdeverfahrens vor dem VwG ist - ungeachtet des durch § 27 VwGVG vorgegebenen Prüfumfangs - jedenfalls nur jene Angelegenheit, die den Inhalt des Spruchs der vor dem VwG belangten Verwaltungsbehörde gebildet hat
Schlagworte: Sache des Beschwerdeverfahrens vor Verwaltunggericht
Gesetze:
§ 59 AVG, § 27 VwGVG, § 28 VwGVG
GZ Ra 2014/03/0049, 17.12.2014
VwGH: "Sache" des Berufungs- bzw (nach Inkrafttreten der Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012) Beschwerdeverfahrens vor dem BVwG war - ungeachtet des durch § 27 VwGVG vorgegebenen Prüfumfangs - jedenfalls nur jene Angelegenheit, die den Inhalt des Spruchs der vor dem VwG belangten Verwaltungsbehörde gebildet hat.