01.04.2015 Verfahrensrecht
VwGH: Gründe für die Revisionszulässigkeit
Die Gründe für die Revisionszulässigkeit sind gesondert anzuführen, ein Verweis auf die sonstigen Revisionsausführungen genügt nicht
Schlagworte: Revision, Zulässigkeit, Gründe
Gesetze:
§ 28 VwGG, Art 133 B-VG
GZ Ra 2014/06/0054, 22.01.2015
VwGH: Die Gründe für die Revisionszulässigkeit sind gesondert anzuführen, ein Verweis auf die sonstigen Revisionsausführungen genügt nicht.