01.04.2015 Verfahrensrecht

VwGH: Gründe für die Revisionszulässigkeit

Die Gründe für die Revisionszulässigkeit sind gesondert anzuführen, ein Verweis auf die sonstigen Revisionsausführungen genügt nicht


Schlagworte: Revision, Zulässigkeit, Gründe
Gesetze:

 

§ 28 VwGG, Art 133 B-VG

 

GZ Ra 2014/06/0054, 22.01.2015

 

VwGH: Die Gründe für die Revisionszulässigkeit sind gesondert anzuführen, ein Verweis auf die sonstigen Revisionsausführungen genügt nicht.