25.03.2015 Wirtschaftsrecht

OGH: § 228 ZPO – zur Frage des rechtlichen Interesses eines (bereits eingesetzten) Begünstigten an der Feststellung der Unwirksamkeit einer Stiftungszusatzurkunde, mit der weitere Begünstigte berufen werden

Einem aktuellen Begünstigten ist ein rechtliches Interesse an der Feststellung der Rechtsunwirksamkeit einer Stiftungszusatzurkunde wegen Geschäftsunfähigkeit des Stifters zuzubilligen


Schlagworte: Privatstiftung, Begünstigter, Feststellungsklage, rechtliches Interesse, Stiftungszusatzurkunde, Geschäftsunfähigkeit des Stifters
Gesetze:

 

§ 5 PSG, § 228 ZPO

 

GZ 3 Ob 120/14i, 19.11.2014

 

OGH: Einem aktuellen Begünstigten ist ein rechtliches Interesse an der Feststellung der Rechtsunwirksamkeit einer Stiftungszusatzurkunde wegen Geschäftsunfähigkeit des Stifters zuzubilligen.