25.03.2015 Wirtschaftsrecht
OGH: § 228 ZPO – zur Frage des rechtlichen Interesses eines (bereits eingesetzten) Begünstigten an der Feststellung der Unwirksamkeit einer Stiftungszusatzurkunde, mit der weitere Begünstigte berufen werden
Einem aktuellen Begünstigten ist ein rechtliches Interesse an der Feststellung der Rechtsunwirksamkeit einer Stiftungszusatzurkunde wegen Geschäftsunfähigkeit des Stifters zuzubilligen
Schlagworte: Privatstiftung, Begünstigter, Feststellungsklage, rechtliches Interesse, Stiftungszusatzurkunde, Geschäftsunfähigkeit des Stifters
Gesetze:
§ 5 PSG, § 228 ZPO
GZ 3 Ob 120/14i, 19.11.2014
OGH: Einem aktuellen Begünstigten ist ein rechtliches Interesse an der Feststellung der Rechtsunwirksamkeit einer Stiftungszusatzurkunde wegen Geschäftsunfähigkeit des Stifters zuzubilligen.