18.03.2015 Verfahrensrecht

VwGH: Vorrang der meritorischen Entscheidungspflicht durch die Verwaltungsgerichte

Der VwGH hat bereits ausgesprochen, dass ein prinzipieller Vorrang der meritorischen Entscheidungspflicht durch die Verwaltungsgerichte gesetzlich festgelegt ist und von der Möglichkeit der Zurückverweisung nur bei krassen bzw besonders gravierenden Ermittlungslücken Gebrauch gemacht werden kann


Schlagworte: Verwaltungsgerichte, meritorische Entscheidungspflicht
Gesetze:

 

§ 28 VwGVG

 

GZ Ra 2014/06/0021, 28.11.2014

 

VwGH: Bereits in seinem Erkenntnis vom 26. Juni 2014, Ro 2014/03/0063, hat der VwGH ausgesprochen, dass ein prinzipieller Vorrang der meritorischen Entscheidungspflicht durch die Verwaltungsgerichte gesetzlich festgelegt ist und von der Möglichkeit der Zurückverweisung nur bei krassen bzw besonders gravierenden Ermittlungslücken Gebrauch gemacht werden kann.