11.03.2015 Sonstiges

VwGH: Bekämpfung eines wasserbautechnischen Gutachtens

Wird es unterlassen, den schlüssigen und nachvollziehbaren Feststellungen des wasserbautechnischen Amtssachverständigen auf gleicher fachlicher Ebene entgegenzutreten, so besteht für die Behörde kein Anlass, noch ein weiteres wasserbautechnisches Gutachten einzuholen


Schlagworte: Wasserrecht, freie Beweiswürdigung, Gutachten, Bekämpfung
Gesetze:

 

§ 45 AVG, § 52 AVG

 

GZ 2012/07/0001, 25.09.2014

 

VwGH: Wird es unterlassen, den schlüssigen und nachvollziehbaren Feststellungen des wasserbautechnischen Amtssachverständigen auf gleicher fachlicher Ebene entgegenzutreten, so besteht für die Behörde kein Anlass, noch ein weiteres wasserbautechnisches Gutachten einzuholen.