11.03.2015 Baurecht

VwGH: Kein Nachbarrecht auf störungsfreie Bauausführung (NÖ BauO)

Der Nachbar hat kein subjektiv-öffentliches Recht darauf, dass Immissionen durch die Ausführung des Bauvorhabens unterbleiben


Schlagworte: Niederösterreichisches Baurecht, Nachbar, Nachbarrechte, Bauausführung
Gesetze:

 

§ 6 NÖ BO

 

GZ 2010/05/0134, 10.12.2013

 

VwGH: Beim Baubewilligungsverfahren handelt es sich um ein Projektgenehmigungsverfahren, bei welchem die Zulässigkeit auf Grund der eingereichten Pläne zu beurteilen ist; Gegenstand des Verfahrens ist das in den Einreichplänen und sonstigen Unterlagen dargestellte Projekt, für das der in den Einreichplänen und den Baubeschreibungen zum Ausdruck gebrachte Bauwille des Bauwerbers entscheidend ist.

 

Hinsichtlich der vom Bf in der Bauverhandlung geltend gemachten Immissionen in Form von Erschütterungen durch die geplanten Umbauarbeiten hat die belBeh zu Recht dargelegt, dass die Bauausführung nicht Gegenstand des Baubewilligungsverfahrens ist und die Vorschriften für die Ausführung von Bauten keine Parteirechte der Nachbarn im Baubewilligungsverfahren begründen. Mit diesem Vorbringen hat der Bf somit keine taugliche Einwendung erhoben.