OGH: Vorsorgevollmacht und Insichgeschäft
Könnte der Bevollmächtigte azufgrund einer Interessenkollision nicht für die behinderte Person tätig werden, käme die Subsidiarität der Sachwalterbestellung (§ 268 Abs 2 ABGB) nicht zum Tragen, weil dann der im § 284g ABGB genannte Fall der Untätigkeit des Bevollmächtigten vorläge; für die behinderte Person könnte deshalb ausnahmsweise doch ein Sachwalter bestellt werden
§ 284g ABGB, § 268 ABGB
GZ 3 Ob 143/14x, 18.12.2014
OGH: Eine denkbare Kollision der Interessen der Verpflichteten als Vorsorgebevollmächtigte mit jenen ihrer nunmehr geschäftsunfähigen Mutter als Vorsorgevollmachtgeberin bei Erfüllung der titulierten Verschaffungspflicht bedeutet keinesfalls zwingend, dass die Erklärungen mit Wirksamkeit für die Mutter gar nicht abgegeben werden könnten. Könnte nämlich die Verpflichtete deshalb nicht für ihre Mutter tätig werden, käme die Subsidiarität der Sachwalterbestellung (§ 268 Abs 2 ABGB) nicht zum Tragen, weil dann der im § 284g ABGB genannte Fall der Untätigkeit des Bevollmächtigten vorläge. Für die Mutter könnte deshalb ausnahmsweise doch ein Sachwalter bestellt werden, obwohl sie der Verpflichteten eine Vorsorgevollmacht erteilte.