02.03.2015 Verfahrensrecht

VwGH: Fehlende Aktenzahl im Bescheid

Bei der Geschäftszahl handelt es sich nicht um ein für die Qualifizierung einer Erledigung als Bescheid wesentliches Merkmal


Schlagworte: Bescheid, fehlende Geschäftszahl
Gesetze:

 

§§ 56 ff AVG

 

GZ 2013/10/0103, 17.12.2014

 

VwGH: Bei der Geschäftszahl handelt es sich nicht um ein für die Qualifizierung einer Erledigung als Bescheid wesentliches Merkmal. Das Fehlen der Geschäftszahl hat - ebenso wie die Nennung einer unzutreffenden Geschäftszahl - keinen Einfluss auf die Rechtmäßigkeit des Bescheides.