OGH: Weitergaberecht eines (bereits aufgelösten) Mietvertrages?
Ein bereits beendetes Vertragsverhältnis kann nicht mehr weitergegeben werden
§§ 1090 ff ABGB, §§ 1392 ff ABGB
GZ 5 Ob 152/14k, 18.11.2014
Der Kläger macht geltend, es sei rechtlich nicht unmöglich, dass ein Weitergaberecht auch für den Fall vereinbart werden könne, dass der Mietvertrag bereits zur Auflösung gelangt sei. Dies sei eine Frage der Vertragsauslegung, die nach dem gegebenen Vertragsinhalt auch iSd Klägers gelöst werden könne.
OGH: Für den Fall, dass der Bestandgeber den Bestandnehmer das Recht eingeräumt hat, durch bloße Erklärung alle Rechte und Pflichten aus dem Bestandverhältnis auf einen Dritten mit der Wirkung zu übertragen, dass dieser an seiner Stelle Bestandnehmer wird, ohne dass es einer (weiteren) Erklärung des Bestandnehmers bedarf, liegt ein als Fall der Vertragsübernahme zu beurteilendes Weitergaberecht vor, bei dem der Nachmieter in den Bestandvertrag eintritt, sobald er dem Bestandgeber bekanntgeworden ist, ohne dass es des Abschlusses eines neuen Mietvertrags bedarf. Die Vorinstanzen sind dieser Rechtsansicht gefolgt und auch zutreffend davon ausgegangen, dass ein hier bereits beendetes Vertragsverhältnis nicht mehr weitergegeben werden kann. Dass der Kläger die betreffende Vertragsbestimmung (nunmehr) anders ausgelegt haben will, erweist das von den Vorinstanzen gewonnene Ergebnis jedenfalls nicht als unvertretbar.